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Resolution anlässlich Vollversammlung am 28. Oktober 2009

Als Kommune, die mit Überzeugung rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt und sich für eine gerechte und nachhaltige Entwicklung engagiert, sieht München die Verpflichtung, sich weltweit für den Schutz der Menschenrechte zu engagieren und nicht wegzusehen, wenn staatliche Übergriffe die Menschenwürde beeinträchtigen. In diesem Sinne hat sich die Landeshauptstadt München immer wieder für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt, insbesondere im Rahmen der Initiative „Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe", an der sich mehrere Hundert Großstädte aus allen Kontinenten beteiligen.

Die Todesstrafe ist ein barbarischer, die Menschenwürde missachtender Akt staatlicher Gewalt. Sie wird dann zum Mord, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, wie dies im Fall von Mumia Abu-Jamal der Fall ist. Der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler sitzt seit über 27 Jahren in der Todeszelle in den Vereinigten Staaten, weil er angeblich einen weißen Polizisten erschossen haben soll. Abu-Jamal beteuert seither seine Unschuld, und Menschenrechtsorganisationen haben eklatante Verfahrensmängel im damaligen Gerichtsprozess aufgedeckt, die offensichtlich auf rassistische Hintergründe zurückzuführen sind.

Wir schließen uns daher der weltweiten Solidaritätskampagne an und fordern ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind zu Recht stolz auf die älteste demokratische Verfassung der Welt mit der Garantie gleicher Rechte für Alle. Diese Vorbildfunktion verpflichtet aber zu einer äußerst sorgfältigen und humanen Würdigung in jedem einzelnen Fall. Der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) muss natürlich in ganz besonderem Maße bei der Verhängung der Todesstrafe gelten.

Darüber hinaus fordert der Münchner Stadtrat selbstverständlich weiterhin eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe. Besonders in befreundeten Staaten wie den USA ist diese Entscheidung längst überfällig.

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